Virtuelle ZEV und LEG - In Kurz
Virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (Virtuelle ZEV) und Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gibt es bisher noch nicht offiziell in der Schweiz, sind aber im Prozess der Zulassung. Hier ist die Kurzfassung:
Was sind die Vorteile virtueller ZEV gegenüber den aktuellen ZEV?
Die aktuelle ZEV-Regelung hat deutliche Vorteile zu anderen Energie-Konzepten. Es gibt klare Systemgrenzen wodurch deutlich wird, wo die Bestimmungen des Verteilnetzbetreibers enden und wo der privatrechtlich organisierte Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) beginnt.
Die Regelung hat jedoch auch offensichtliche Nachteile, insbesondere für Projekte, die aufgrund der Notwendigkeit neuer Leitungen oder dem Austausch bestehender Zähler verhindert wurden.
Bei einer virtuellen ZEV können die bestehenden Leitungen in unmittelbarer Nähe verwendet werden (z.B. bei einer Überbauung mit verschiedenen Häusern aber einem gemeinsamen Hausanschlusskasten).
Solche Konzepte spielen typischerweise innerhalb einer konkreten Nachbarschaft und in der gleichen Netzebene bei Bestandsbauten eine Rolle. Somit fallen weiterhin keine Netzentgelte für die lokale Übertragung im näheren Umfeld an. Gleichzeitig wird an einem physischen Umbau der Gebäude und generell an Kosten gespart.
Die obenstehende Original-Folie von Jürg Grossen zeigte bereits 2022 interessante Details zum angedachten Konzept, damals noch unter dem Sammelbegriff "timbre local". Quelle: Photovoltaik-Tagung vom 29.3.2022
LOKALE ELEKTRIZITÄTSGEMEINSCHAFTEN (LEG)
Diese Gemeinschaften, international auch als "Energy Communities" bezeichnet, können einen grösseren Raum einnehmen als ein ZEV. Beim Konzept einer LEG werden weitere Verbraucher über das öffentliche Netz erschlossen, und es entstehen Möglichkeiten, den Solarstrom lokal im grösseren Raum zu verkaufen. Zum Beispiel kann von einer Scheune mit PV-Anlage Strom an eine Überbauung am anderen Ende des Dorfes verkauft werden.
Die Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes (Mantelerlass, Abstimmung am 09. Juni 2024) soll mögliche Spannungen zwischen dem Energieversorger und den privaten Bauherren vermeiden.
Beispielhaft für solche Spannungen könnte sein, dass bestimmte Energieversorger es als Verlust sehen, wenn die ehemals gebundenen Kunden plötzlich selbst lokal Solarstrom beziehen oder handeln können.
Es bedarf daher klarer Spielregeln bezüglich der Ausdehnung von LEG, der Aufteilung von Verwaltungskosten, der Abrechnungspflicht VNB, Tarifen und so weiter. Diese werden mit dem Mantelerlass verabschiedet werden.
Webinare zum Thema:
Wir haben eine ganze Serie an Webinaren für Sie mit verschiedenen Partnern vorbereitet, von Portfolio-Planern bis hin zu Elektro-Experten. Gerne diskutieren wir auch an den Powertagen mit Ihnen wie LEG mit zevvy umgesetzt werden können.
Mehr Infos finden Sie unter www.zevvy.org | Events