Das revidierte Energiegesetz sieht einen Ausbau der Wasserkraftproduktion von 2000 GWh vor. Dies entspricht rund 6% der heutigen Produktion. Die kostendeckende Einspeisevergütung hat eine ganze Reihe von Kleinwasserkraft-Projekten ausgelöst, die nun bei den Kantonen zur Bewilligung anstehen. Dabei stellt sich die Frage, welche Bedeutung diese Projekte für die Branche haben, oder wie die Kantone mit den Gesuchen umgehen. Was geschieht mit den Bächen? Und nicht zuletzt muss geklärt werden, ob diese Kleinkraftwerke das Ziel von plus 2000 GWh erreichen können.